Deutsch als Zweitsprache
In dem Erlass „Förderung von Bildungserfolgen und Teilhabe von Schüler*innen nicht deutscher Herkunft“ vom 01.07.2014 sind die grundlegenden Förderungsmöglichkeiten nicht deutschsprachiger Schüler*innen verankert.
Mithilfe bestimmter Förderangebote soll die „sprachliche Handlungsfähigkeit in der deutschen Sprache“ erworben bzw. verbessert werden, da sie „die Grundlage für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und für eine gleichberechtigte schulische, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe bilden.
Für die Primar- und Sekundarstufe I sind folgende additive Sprachfördermaßnahmen vorgesehen: die Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, der Förderunterricht und besondere Sprachförderkonzepte.
1 KmK (2014): „Förderung von Bildungserfolgen und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunft“, Hannover.