Mitwirkungsrechte Schulelternrat
Grundsatz: Vom Schulelternrat können alle schulischen Fragen erörtert werden. Ausgenommen sind private Angelegenheiten von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern.
Beispiele für Erörterungsanlässe:
- Inhalt und Gestaltung des Unterrichts (beispielsweise Sexualunterricht)
- Leistungsbewertung
- Hausaufgaben
- Klassenarbeiten
- Fragen zum pädagogischen Konzept
- Fragen zur Aufsichtsführung
- Fragen zur Unterrichtsversorgung
- Fragen zum Schülertransport
- Fragen zu Klassenfahrten
- Fragen zur Ausstattung der Schule
- Fragen zu Differenzierungen
Aufgaben:
- Teilnahme der Stufenvertreter an den Zeugnis- und Klassenkonferenzen der Stufe
- Anmerkungen zu Wahl der Elternvertretung
- Mitwirkungsrechte Schulelternrat